Jüdische Religionslehre
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit den 1990er Jahren Jüdische Religionslehre als ordentliches Unterrichtsfach und staatlich anerkannte Lehrpläne. In Städten mit kleinen bzw. mittelgroßen jüdischen Gemeinden, in denen es keine eigenen jüdischen Schulen gibt, wird der Unterricht in der Regel von einer Korrespondenzschule in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde bzw. dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe zentral für Schülerinnen und Schüler eingerichtet. In Dortmund ist das Stadtgymnasium die zuständige Korrespondenzschule. Das Fach Jüdische Religionslehre unterliegt als öffentliches Schulfach der staatlichen Kontrolle. Die Leistungen werden benotet und in den Schulzeugnissen der Schülerinnen und Schüler als versetzungsrelevantes Nebenfach - dem christlichen Religionsunterricht gleichgestellt - eingetragen.
Die Schülerinnen und Schüler haben auch die Möglichkeit, Jüdische Religionslehre als drittes oder viertes Abiturfach zu wählen. Nähere Informationen zum staatlich anerkannten jüdischen Religionsunterricht können Sie im Bildungsportal des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
Kontakt und Anmeldung:
Rosa Rappoport
Koordinatorin des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe
E-Mail: r.rappoport@lvjgwl.de